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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Vertragsabschluß

1. Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten für alle Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
3. Unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Abschlußvollmacht. Der Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit unsserer ausdrückklichen Zustimmung. Diese gilt als erteilt, wenn die Hauptverwaltung die Bestellung schriftlich bestätigt, oder ein Zugang von Lieferschein = Auftragsbestätigung erfolgt.

II. Preise

1. Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Import- bzw. Exportbedingungen behalten wir uns vor.
2. Die Preise verstehen sich netto ab Werk; sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nur, wenn diese gesondert ausgewiesen ist.
3. Nebenkosten wie Verpackung, Transport- und Versicherungskosten sind in den Preisen nicht enthalten.
4. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet.

III. Zahlungsbedingungen

1. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
2. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde alle dem Vertragspartner entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren und die diesem durch die Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessierten Inkassobüros zu ersetzen.

IV. Lieferung und Lieferzeit

1. Mit der Übernahme an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.
2. Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber unverbindlich. Sie sind bedingt durch die Liefermöglichkeiten aller Lieferanten.
3. Wird vom Besteller keine bestimmte Versandvorschrift angegeben, so geschieht der Versand nach dem von uns festgestelltem billigsten Transportweg.
4. Rücksendung von Waren kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Bei Warenrücksendung werden 5% vom Wert der Ware als Bearbeitungsgebühr in Abzug gebracht.
5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
6. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos verstreichen lassen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschl0ssen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
7. Die Ware muß nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit überprüft werden. Beanstandungen werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung anerkannt!

V. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dazu hergegebenen Wechsel und Schecks vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse.
2. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns ab.
3. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware von dritter Seite gepfändet, so hat uns der Besteller sofort unter Beifügung einer Ablichtung des Pfändungsprotokolls zu benachrichtigen.

Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt:
a) Der Liefergegenstand ist unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, wenn er infolge eines nachweisbar vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in seiner Brauchbarkeit beeinträchtigt wird. Erfolgt eine Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Besteller zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
b) Für Mangelfolgeschäden haften wir jedoch nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
c) Voraussetzung der Haftung ist, dass der Besteller den Mangel innerhalb von 6 Tragen schriftlich rügt. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller den Mangel erkannt hat oder bei sorgfältiger sofortiger Prüfung erkennen hätte können.

VII. Übertragbarkeit der Rechte

Der Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag an Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist A-4020 Linz.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen wirksam.